Wer zahlt Sicherheitsschuhe?

Die wichtigsten Regeln für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wer Sicherheitsschuhe im Job tragen muss, stellt sich früher oder später die Frage: Wer übernimmt eigentlich die Kosten? Muss der Arbeitnehmer die Schuhe selbst kaufen oder ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheitsschuhe bereitzustellen?

Auf den Punkt gebracht:

Wenn Sicherheitsschuhe aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung als persönliche Schutzausrüstung (PSA) vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Das ist im Arbeitsschutzgesetz §3 so geregelt.

Doch wie sieht es bei freiwilligen Arbeitsschuhen aus? Was gilt für orthopädische Einlagen? Und wann besteht Anspruch auf neue Sicherheitsschuhe? Alle Antworten haben wir kompakt für Dich zusammengefasst.

Wer muss Sicherheitsschuhe bezahlen?

Grundsätzlich gilt: Sind Sicherheitsschuhe als persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben, trägt der Arbeitgeber die Kosten. Die Beschäftigten dürfen an diesen Kosten nicht beteiligt werden.

Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze auf mögliche Gefährdungen prüfen und geeignete Schutzmaßnahmen bereitstellen. Dazu gehört auch der Fußschutz, wenn Risiken für die Füße bestehen.

Der Arbeitgeber muss Sicherheitsschuhe unter anderem bereitstellen bei:

  • Bauarbeiten
  • Tätigkeiten in Lager und Logistik
  • Produktionsbetrieben
  • Werkstätten
  • Handwerksberufen
  • Arbeiten mit schweren Gegenständen
  • Bereichen mit Durchtritts-, Stoß- oder Quetschgefahr

Besteht eine solche Gefährdung, sind Sicherheitsschuhe keine freiwillige Leistung, sondern Pflicht.

Wann muss der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe stellen?

Die Grundlage ist immer die sogenannte Gefährdungsbeurteilung.

Dabei bewertet der Arbeitgeber, welchen Risiken Beschäftigte während ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Können Füße beispielsweise durch herabfallende Gegenstände, spitze Materialien, Nässe oder schwere Lasten verletzt werden, muss geeigneter Fußschutz zur Verfügung gestellt werden.

Entscheidend ist dabei nicht die Berufsbezeichnung, sondern die tatsächliche Tätigkeit.

Schwere Eisenkette liegt auf einem Sicherheitsschuh
Schutz vor Stößen und herabfallenden Gegenständen
Schwarzer Sicherheitsschuh tritt auf einen senkrecht stehenden Nagel, die in einem Holzbrett steckt
Schutz vor spitzen Gegenständen und Durchtritt

Müssen Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe selbst kaufen?

In den meisten Fällen nein. 

Wenn Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind, darf der Arbeitgeber die Kosten nicht auf die Beschäftigten übertragen. Aber der Arbeitgeber darf die Beschaffung der Sicherheitsschuhe auf den Arbeitnehmer im Rahmender  betrieblichen Vorgaben übertragen. 

Der Arbeitgeber kann die Schuhe entweder direkt beschaffen oder dem Beschäftigten den Kaufpreis erstatten. 

Anders kann die Situation aussehen, wenn Du als Arbeitnehmer ein teureres Wunschmodell wählen möchten, das über die festgelegten Anforderungen und das betriebliche Budget hinausgeht. Dann vereinbaren manche Arbeitgeber eine freiwillige Zuzahlung.

Die vorgeschriebene Grundausstattung muss jedoch vom Arbeitgeber vollfinanziert werden.

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Gibt es eine Höchstgrenze für die Kosten von Sicherheitsschuhen?

Eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für die Kosten von Sicherheitsschuhen gibt es nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass der Arbeitgeber eine für die jeweilige Tätigkeit geeignete und normgerechte persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellt. Sind Sicherheitsschuhe aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, müssen die Kosten vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mitarbeiter benötigt aufgrund seiner Tätigkeit einen Sicherheitsschuh der Klasse S3. Das vom Unternehmen vorgesehene Modell kostet 130 Euro und erfüllt alle Anforderungen. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.

Möchte der Mitarbeiter hingegen eine bestimmte Marke oder ein Premium-Modell für 180 Euro haben, obwohl das günstigere Modell alle Schutzanforderungen erfüllt, kann das Unternehmen eine Zuzahlung für den Aufpreis vereinbaren. Der Mitarbeiter zahlt in diesem Fall den Aufpreis in Höhe von 50 Euro.

Anders sieht es aus, wenn besondere Anforderungen bestehen, beispielsweise aufgrund außergewöhnlicher Belastungen, spezieller Einsatzbereiche oder individueller Fußformen, wie z. B. Fußfehlstellungen. Dann muss der Arbeitgeber auch ein entsprechend teureres Modell finanzieren, sofern dieses für einen sicheren Einsatz erforderlich ist.

Dürfen Beschäftigte die bereitgestellten Sicherheitsschuhe privat nutzen?

Das hängt ganz von den betrieblichen Regelungen ab.

Da Sicherheitsschuhe als persönliche Schutzausrüstung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes angeschafft werden, ist ihre Nutzung grundsätzlich für berufliche Zwecke vorgesehen. Viele Arbeitgeber erlauben eine private Nutzung, andere schließen diese ausdrücklich aus.

Maßgeblich sind die internen Vorgaben des Unternehmens.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?

Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bedeutet nicht, dass Beschäftigte keine Verantwortung tragen. Arbeitnehmer müssen:

  • die bereitgestellten Sicherheitsschuhe tragen
  • erkannte Schäden melden
  • die Schuhe bestimmungsgemäß verwenden
  • Pflegehinweise beachten

Wer vorgeschriebene Sicherheitsschuhe nicht trägt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen und erhöht zudem sein eigenes Unfallrisiko.

Eine Hand, die mit einer Schuhbürste den Schuh putzt

Wie oft zahlt der Arbeitgeber neue Sicherheitsschuhe?

Sicherheitsschuhe sollten nicht nach einem festen Zeitraum, sondern abhängig von Nutzung, Arbeitsumgebung und Verschleiß gewechselt werden. Werden Beschädigungen an Sohle, Zehenschutzkappe, Obermaterial oder Dämpfung festgestellt, sollten Sicherheitsschuhe sofort gegen neue Modelle ausgetauscht werden. Die Kosten für den Austausch trägt der Arbeitgeber.


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Fazit

Wenn Sicherheitsschuhe aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich sind, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Dazu gehören auch Ersatzbeschaffungen bei Verschleiß oder Beschädigung.

Beschäftigte dürfen nicht zur Finanzierung verpflichtender PSA herangezogen werden.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Wer Sicherheitsschuhe tragen muss, hat in der Regel Anspruch auf eine passende und funktionsfähige Ausstattung.

Für Arbeitgeber gilt: Die Finanzierung von Sicherheitsschuhen ist keine freiwillige Leistung, sondern Teil ihrer gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sicherheitsschuhe als persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben sind, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.

Nein. Für vorgeschriebene Sicherheitsschuhe darf Arbeitnehmern keine Kostenbeteiligung auferlegt werden.

Es gibt keine gesetzliche Frist. Neue Schuhe müssen bereitgestellt werdensobald die Schutzfunktion nicht mehr gewährleistet ist. Mehr Informationen zu diesem Thema findest Du in unserem Ratgeber-Beitrag „Wie oft neue Sicherheitsschuhe“.

Der Sicherheitsschuh wird üblicherweise vom Arbeitgeber gestellt. Für orthopädische Anpassungen können je nach Fall andere Kostenträger zuständig sein.

Selbst getragene Kosten für beruflich notwendige Sicherheitsschuhe können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich relevant sein. Die individuelle Situation sollte jedoch mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt geklärt werden.

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